Reinkarnation


CC-BY  reliLex Nachschlagen

Reinkarnation [lat. »Wiederfleischwerdung]
Lehre von der Wiedergeburt.
Vorstellung, dass sich die Seele des Menschen (in manchen Traditionen auch der Tiere und Pflanzen) nach dem physischen Tod wieder in einer materiellen Form inkarniert. Die Idee der R. geht davon aus, dass Individualität erhalten bleibt und unvergänglich ist, während die Persönlichkeit ständigem Wandel unterworfen ist.

Aufgabe des Menschen ist es, dass sich in seinen jeweiligen Inkarnationen die Persönlichkeit mit der Individualität verbindet, damit sie das, was sie aus den vorangegangenen Inkarnationen als »Kapital« mitbringt, anreichert und verfeinert. R. wird als andauernder Lernprozess hin zu einer höheren und besseren Form verstanden. Der im Schamanismus universal und in Hinduismus und Buddhismus in Indien im speziellen verbreitete Gedanke der R. war im Abendland nicht fremd. Durch Pythagoras wurde er in die griechische Geisteswelt eingeführt und war im Christentum verbreitet, bis er beim Konzil zu Konstantinopel 553 aufgrund eines knappen Mehrheitsbeschlusses für falsch und verdammenswert erklärt wurde.

Wissenschaftliche Beweise für R. kann es nicht geben, bestenfalls Hinweise. Die wichtigsten sind die detaillierten Fallstudien des amerikanischen Psychiaters Ian Stevenson und seiner Mitarbeiter über Vorlebenserinnerungen vor allem von Kindern. Mit großer Zurückhaltung müssen die sogenannten »Rückführungen in Hypnose« ( Regression ) gewertet werden zu werten, bei denen Menschen in Hypnose gezielt über ihre Geburt hinaus geführt und angehalten werden, »frühere Leben« zu erinnern.