Ökumenische Trauung


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Bei konfessionsverschiedenen Ehen wird die Trauung nach dem Ritus der Kirche gehalten, in deren Gotteshaus sie vollzogen wird. Auf Wunsch der Brautleute kann der Seelsorger der anderen Konfession an dem Gottesdienst teilnehmen und dabei bestimmte vereinbarte Funktionen übernehmen. Assistiert der katholische Geistliche bei einer ökumenischen Trauung nach evangelischer Ordnung, muss von der vom katholischen Kirchenrecht vorgeschriebenen Formpflicht befreit werden. (siehe Ökumene)