Nizäno-Konstantinopolitanisches Glaubensbekenntnis


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Das Nizäno-Konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis
ist das Ergebnis der vier ökumenischen Konzilien, welche einberufen wurden um die theologischen und christologischen Streitigkeiten im vierten und fünften Jahrhundert zu lösen.

Nachdem Kaiser Konstantin im Jahre 313 für das ganze römische Reich uneingeschränkte Religionsfreiheit verkündet hatte, brach unter den Christen die Kontroverse aus, ob Christus Gott oder Halbgott sei.

Für Arios aus Alexandrien war Christus Gott ähnlich, Christus sei Gottes vornehmstes und wichtigstes Geschöpf. Für den Diakon und späteren Bischof von Alexandrien Athanasius war jedoch klar, dass Jesus nur als Gottmensch Erlöser sein könne. Nur ein Sohn Gottes, eines Wesens mit dem Vater, der Mensch wurde, könne die Menschen „vergöttlichen“, zu Gott hinführen.

Das von Kaiser Konstantin einberufene und geleitete ökumenische Konzil von Nikaia (Nizäa) entschied im Jahre 325: Durch Christus ist der einzige und wahre Gott gegenwärtig. „Jesus Christus ist Gottes eingeborener Sohn, Gott von Gott, Licht vom Licht, wahrer Gott vom wahren Gott, gezeugt, nicht geschaffen, eines Wesens mit dem Vater; durch ihn ist alles geschaffen“.

Kaiser Theodosius erhob 380 das Christentum zur Staatsreligion und forderte „alle Völker“ seines Reiches auf, den Glauben an die eine Gottheit des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes in gleichartiger Majestät und heiliger Dreifaltigkeit („trinitate“) anzunehmen. Um den arianischen Glauben, der Heilige Geist sei nur ein „Diener“, ein „Geschöpf“ Gottes, definitiv zu verurteilen, musste der Kaiser im Jahre 381 das zweite ökumenische Konzil in Konstantinopel einberufen.

Das Konzil definierte den Heiligen Geist als den Geist, „der Herr ist und lebendig macht, der aus dem Vater und dem Sohn hervorgeht, der mit dem Vater und dem Sohn angebetet und verherrlicht wird, der gesprochen hat durch die Propheten“.

Trotz dieser Entscheidungen gingen die theologischen Streitigkeiten weiter: „Wie kann der eine Jesus Christus göttliches und menschliches Wesen sein?“ Um diese christologische Frage stritten am Anfang des 5. Jahrhunderts der Patriarch von Alexandrien Kyrill und Nestorius, der Patriarch von Konstantinopel.

Kyrill vertrat die Lehre, der Sohn Gottes habe die menschliche Natur nur wie ein Kleid angenommen und sprach von der „einzigen Natur“ Christi, der gottmenschlichen (Mono-Physitismus). Deshalb bezeichnet er Maria auch als „Gottgebärerin“. Für Nestorius hingegen könne die Menschlichkeit Jesu nur gewahrt bleiben, wenn man einen Unterschied zwischen der göttlichen und der menschlichen Natur in Jesus Christus sehe. Maria sei die Mutter des Menschen Jesu und könne nur als „Christusgebärerin“ betitelt werden.

Das dritte ökumenische Konzil von Ephesus im Jahre 431 stand ganz unter dem Einfluss von Kyrill. Nestorius wurde verurteilt und Maria wurde der Titel „Gottesgebärerin“, Mutter Gottes, zuerkannt.

Dennoch waren die christologischen Streitigkeiten nicht beendet. Wie sind das Göttliche und das Menschliche in Jesus Christus in Einklang zu bringen? Eine einzige göttliche Natur in menschlicher Erscheinung? Oder zwei Naturen: Gott wird nicht Mensch, er verbindet sich nur mit einem Menschen?

Kaiserin Pulcheria und ihr Mann Markian beriefen 451 das vierte ökumenische Konzil von Chalkedon ein. Ein Schreiben des Bischofs von Rom, Leo I., sollte die Lösung zur Beendigung der Kontroverse bringen. So hielt das Konzil in seiner christologischen Formel fest: „Der Sohn, unser Herr Jesus Christus, ist ein und derselbe. Der eine und selbe ist vollkommen der Gottheit und vollkommen der Menschheit nach, wahrer Gott und wahrer Mensch (…) der in zwei Naturen unvermischt, unverwandelt, ungetrennt und ungesondert besteht. (…) Wir bekennen nicht einen in zwei Personen getrennten und zerrissenen, sondern einen und denselben einziggeborenen Sohn, das göttliche Wort, den Herrn Jesus Christus.“

siehe Nizänum (Text)