Mitgift


CC-BY  Joachim Happel Nachschlagen

Mitgift (mittelhochdeutsch mitegift „das Mitgegebene“) oder Aussteuer (auch Heiratsgut, früher Heimsteuer) bezeichnet Vermögen in Form von Gütern und Hausrat, die eine Braut mit in die Ehe bringt. Die Mitgift ist eine kulturell festgelegte Form des Gabentausches anlässlich einer Hochzeit. Sie wird vom Vater der Braut (oder ihrer Verwandtschaftsgruppe) an den Vater des Bräutigams (oder seine Verwandtschaftsgruppe) oder direkt an das Ehepaar übergeben. Die Höhe der Mitgift hängt vom Vermögen des Vaters ab (vgl. z.B. Jos 15,19; Ri 1,15; 1Kön 9,16; Gen 29,24.29). Im Falle einer Trennung musste die Mitgift in voller Höhe zurück gezahlt werden.

Anders als der Brautpreis, eine Art Entschädigung, die der Bräutigam an die Familie zahlt für die Ehre die Braut in seinen Haushalt aufnehmen zu dürfen, ist die Mitgift eine Gabe an das neue Paar um die Gründung eines eigenen Haushalts zu erleichtern.