Medizinische Patientenanwaltschaft


CC-BY  reliLex Nachschlagen

Die Medizinische Patientenanwaltschaft sichert die Selbstbestimmung in medizinischen Behandlungsfragen bis zuletzt. Sie benennen damit für den behandelnden Arzt die Person (Bevollmächtigten), die am besten über Ihre Wünsche und Wertvorstellungen hinsichtlich medizinischer Behandlung in der letzten Lebensphase informiert ist. Dieser Medizinische Patientenanwalt soll vom Arzt zu Rate gezogen werden, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Sie können den Ehepartner, Lebenspartner, Verwandte oder Freunde, aber auch ihren Hausarzt oder Seelsorger als Bevollmächtigten benennen. Die Medizinische Patientenanwaltschaft wurde durch die Änderung des Betreuungsrechts zum 01.01.1999 aufgewertet. Sie ist ein weiterentwickeltes Modell der Patientenverfügung, fälschlicherweise auch »Patiententestament« genannt.

siehe Hospiz

weitere Informationen unter: www.patientenverfuegung.de/index.htm