Konkordat


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lateinisch concordatum: Vereinbarung, Vertrag

Ein Konkordat oder Staatskirchenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Staat und dem Vatikan, der das Verhältnis zwischen dem Staat und der katholischen Kirche regelt. Auf diese Weise werden alle gemeinsamen kirchenpolitischen Interessen und religösen Angelegenheiten geregelt wie z: B. Finanzen, Ehe, Schule. Ein Konkordat hat völkerrechtliche Bedeutung.