Jugendweihe


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auch Jugendfeier

Die Jugendweihe ist ein nichtreligiöser Initiationsritus, der den Übergang vom Jugend- ins Erwachsenenalter kennzeichnen soll.

Der Ritus der Jugendweihe wurde ab 1852 zunächst von freikirchlichen Gemeinden in Abgrenzung zur Konfirmation entwickelt und fand als eine Art Schulentlassungsfeier statt. Die Tradition wurde später von Verbänden der Freidenker und von Arbeitervereinen übernommen.

Zur Zeit der Weimarer Republik (1918 – 1933), deren Verfassung die Religionsfreiheit garantierte, war die „Blütezeit“ der Jugendweihe. Vor allem im Umfeld von Freidenkerverbänden und den Arbeiterparteien SPD und KPD sowie der Gewerkschaften setzte sich der Ritus als Ausdruck der Trennung von Kirche und Staat und als Alternative zu religiösen Angeboten durch.

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Feier der Jugendweihe stark zurückgedrängt, da die Nationalsozialisten eigenen Formen von Feiern und Weihen entwickelten. So wurde die “Schulentlassungsfeier” eingeführt, sowie Aufnahmerituale in die Hitlerjugend und den Bund deutscher Mädchen (BDM). Hinzu kam, dass zahlreiche Freidenker-Bewegungen und Parteien verboten waren und so die eigenen Traditionen nicht fortführen konnten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zu einer unterschiedlichen Weiterentwicklung der Jugendweihefeiern in beiden deutschen Staaten. In der Bundesrepublik und West-Berlin arbeiteten vor allem Freidenker und Freireligiöse an der Neugestaltung des Ritus. Die Jugendweihen wurde zu einer Art Aufnahmezeremonie in freigeistige Verbände.

In der DDR wurde die Jugendweihe in der Tradition der Freidenker abgelehnt. Allerdings suchte die Staatsführung nach Möglichkeiten, den eigenen Einfluss auf die Bevölkerung und insbesondere die Jugend zu erhöhen. So beschloss das Politbüro des Zentralkomitees der SED am 6. Juli 1954, einen Zentralen Ausschuss für Jugendweihe zu bilden und legte so den Grundstein für die parteigesteuerte Vorbereitung und Durchführung der Feier. Die SED hoffte, durch Veranstaltungen zur Vorbereitung auf die Jugendweihe, bei Freizeit, Sport und Spiel, die politische Erziehung der Jugendlichen in ihrem Sinne zu beeinflussen. Die Teilnahme an der Feier galt als Bekenntnis zum Sozialismus und zur DDR. Außerdem sollte die Feier dazu beitragen, die bürgerliche (christliche) Weltanschauung zurückzudrängen und sie durch eine sozialistische (atheistische) zu ersetzen. Am 27. März 1955 fand die erste Jugendweihe in Ost-Berlin statt. Im Rahmen der Feier mussten die Jugendlichen öffentlich ein Gelöbnis ablegen und sich darin zu den Staatszielen der DDR bekennen. Das Gelöbnis wurde vom Zentralen Ausschuss für Jugendweihen vorgegeben und veränderte sich im Laufe der DDR-Geschichte mehrfach.

Nach der politischen Wende in der DDR gründete sich zahlreiche Initiativgruppen, die sich der Neugestaltung der Jugendweihe annahmen. Die Gründung der Interessenvereinigung Jugendweihe e. V. bündelte diese Aktivitäten und rückte eine offene Jugendarbeit zur Vorbereitung auf die Feier der Jugendweihe in den Mittelpunkt.

Heute gibt es in der Bundesrepublik Deutschland zahlreiche Anbieter von Jugendweihen. Gemeinsam ist ihnen allen das Ziel, jungen Menschen dabei zu helfen, ihren Platz im Kreis der Erwachsenen zu finden und sie zu politisch denkenden und aktiv handelnden Menschen zu erziehen. Im Mittelpunkt der Aktivität stehen humanistische Werte wie das Recht auf Selbstbestimmung des Einzelnen, die Achtung der Würde des Anderen, Toleranz im menschlichen Miteinander, Gleichberechtigung und Gedankenfreiheit.