lateinisch insignis: »kenntlich an äußeren Zeichen«
Insignien sind äußere Zeichen der geistlichen Würde eines kirchlichen oder weltlichen Amtsinhabers, Symbole seiner Macht und der Amtsgewalt.
Die Insignien der Bischöfe sind z. B. Mitra, Pallium, Bischofsstab und Bischofsring. Zu den so genannten Reichsinsignien der römisch-deutschen Kaiser zählten der volle Ornat, bestehend aus Unter- und Obergewand (Kaisermantel, breite Stola, Strümpfe, Sandalen und Handschuhe), ferner Krone, Zepter und Reichsapfel sowie drei Schwerter und eine Lanzenspitze.