Obwohl Palästina unter römischer Herrschaft stand, genossen die Juden in ihrem Land eine gewisse Sonderstellung und durften sich in manchen (vor allem religiösen) Bereichen selbst verwalten. An der Spitze der jüdisch-religiösen Selbstverwaltung stand der Hohepriester. Er hatte die Oberaufsicht über den Kult im Tempel und vertrat das Volk in religiösen Belangen gegenüber dem römischem Statthalter. Er war weiters Vorsitzender des Synedriums. Dieses umfasste 70 Mitglieder und setzte sich aus den Oberpriestern, den Ältesten«, aus Vertretern der Sadduzäer und aus Schriftgelehrten, die ihrerseits meist aus dem Kreis der Pharisäer stammten, zusammen.
Von den Hohepriestern sind namentlich drei im NT erwähnt: