Der Begriff Graf bezeichnet einen Adelstitel. Die althochdeutschen Formen grafio und gravo stammen ursprünglich aus dem griechischen und bedeutet frei Übersetzt der Schreiber. Die Titel wie Landgraf und Marktgraf sind im Heiligen Römischen Reich zu unterscheiden. Sie stehen in der Ordnung über dem Grafenstand. 1919 wurde der Adelstitel in Deutschland abgeschafft. Allerdings ist der Adelstitel als Teil des Nachnamens erlaubt, jedoch nicht mehr als Titel. Daher erfolgt die richtige Anrede nach dem Muster Vorname und danach der frühere Adelstitel als Teil des Nachnamens. Vor 1919 stand der Adelstitel noch vor dem Vornamen und die Personen mussten auch genau so angesprochen werden.
In Österreich ist der Adelstitel absolut abgeschafft worden.
Im Merowinger – und Frankenreich war ein Graf ein königlicher Amtsträger, der in der Verwaltung der königlichen Hoheit arbeitete und bestimmte Bereiche Stellvertreten für den König/Kaiser ausübte.