Gottesurteil


CC-BY  reliLex Nachschlagen

lateinisch ordalium

Gottesurteil bedeutet im weiten Sinn ein Eingreifen Gottes zum Zweck der Strafe oder zum Erweis der Wahrheit. Im engen Sinn versteht man darunter ein Beweismittel im Rechtsstreit, bei dem Gott durch eine bestimmte Probe, die der Verdächtigte bestehen muss, zu einer »Entscheidung« herausgefordert wurde.

Der Brauch des Gottesurteils ist bereits in prähistorischer Zeit entstanden und war fast weltweit verbreitet, besonders stark bei den Germanen und Slawen. Die Einrichtung des Gottesurteils setzt ein magisches Denken voraus. Die Götter bzw. von ihnen bestimme Dinge reagieren außergewöhnlich, um Schuld oder Unschuld eines Menschen zu erweisen. Beispielsweise nimmt das Wasser den Schuldigen (oder Unschuldigen) nicht auf und er versinkt nicht, das Feuer verbrennt den Unschuldigen nicht, Gift schadet ihm nicht, Gott oder die Götter schützen den Unschuldigen im Zweikampf.

In die Kirche drang der Brauch der Gottesurteils durch die Germanisierung ein. Von den Päpsten und der offiziellen Kirche wurde der Brauch jedoch als gegen das 1. Gebot verstoßend abgelehnt und durch das Laterankonzil im Jahre 1215 verurteilt.

Im AT begegnet uns ein Gottesurteil bei der Vernichtung der Baalspriester auf dem Berge Karmel durch Elija in 1.Kön 18,21-40. Ein weiteres Gottesurteil findet sich bei der Wahl Sauls zum König in 1.Sam 10,17ff.