Exkommunikation


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Exkommunikation bedeutet in der römisch-katholischen Kirche Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft auf Grund eines schweren Vergehens. Die Exkommunikation bedeutet jedoch nicht den Ausschluss aus der Kirche selbst, da die Aufnahme in die Kirche durch die Taufe unwiderruflich ist.

Die Exkommunikation erfolgt entweder automatisch durch ein bestimmtes Vergehen, z. B. bei Schisma oder Häresie (siehe Häretiker), oder durch die Verurteilung durch Papst oder Bischof. Der Exkommunizierte verliert bis zur Aufhebung der Exkommunikation alle kirchlichen Rechte, darf weder aktiv noch passiv am Gottesdienst teilnehmen und erhält kein kirchliches Begräbnis.