Erben Gottes


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Die Bezeichnung aller Menschen als „Kinder Gottes“ ist sehr alt und in den Religionen des Alten Orients verbreitet. Sie unterstreicht die Anerkennung Gottes als Schöpfer der Welt und insbesondere des Menschen. Das orientalische Konzept der Kindschaft hatte aber auch einen starken rechtlichen Aspekt: Voll erbberechtigt waren grundsätzlich nur die Kinder der „Hauptgemahlin«. Allerdings konnte der Vater Kinder, die er mit Nebenfrauen oder Sklavinnen gezeugt hatte, durch ausdrückliche Legitimierung als gleichberechtigte Miterben anerkennen. In der damaligen Zeit, in der Grundbesitz die unentbehrliche Grundlage für eine Zukunft in materieller und sozialer Sicherheit war, die fast ausschließlich durch Vererbung weitergegeben wurde, hatte die Erbberechtigung natürlich existentielle Bedeutung. Adoption von fremden Kindern (oft auch Erwachsenen) wurde hauptsächlich zum Zweck der Erbschaftsregelung vorgenommen.
Der „Geist, der euch zu Söhnen macht« (Röm 8,15), ist in wörtlicher Übersetzung ein „Geist der Adoptivkindschaft«. Durch die Vereinigung mit dem Schicksal Jesu in der Taufe werden die Christen eins mit Jesus und erhalten dadurch Anteil an seinem Sohnesverhältnis (siehe Röm 6,1ff).

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