Als Kirchenlehrer werden in der katholischen und orthodoxen Kirche Menschen bezeichnet, die wichtige Beiträge zur Weiterentwicklung der Lehre vom christlichen Glauben geleistet haben. In der katholischen Kirche (siehe Katholische Kirche) ist seit Papst Benedikt XIV. (1740-1758) die Bezeichnung »Kirchenlehrer« kirchenrechtlich (siehe Kirchenrecht) durch folgende vier Kriterien bestimmt: Rechtgläubigkeit der Lehre Heiligkeit des Lebens hervorragende wissenschaftliche ..Read more