Die Charta Oecumenica, die Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa benennt, wurde von der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und dem Rat der römisch-katholischen Bischofskonferenzen in Europa (CCEE) erarbeitet und Ostern 2001 verabschiedet. Seither fanden in den Mitgliedskirchen der CCEE und der KEK, zu der auch die Evangelische Kirche in Deutschland gehört, intensive Beratungen zur Umsetzung dieser Leitlinien statt.
„Gemeinden und Landeskirchen in Deutschland wie Kirchen in ganz Europa buchstabieren miteinander aus, wie die Selbstverpflichtungen der Charta in ihrer Arbeit konkret mit Leben erfüllt werden können“, so die damalige Leiterin der Europa-Abteilung des EKD-Kirchenamtes, Antje Heider-Rottwilm. „Sie haben Schritte verabredet, wie sie umzusetzen sind.“ Auch in Angeboten der Jugendarbeit oder in Akademietagungen werde die Charta Oecumenica zum Thema.
In der Charta Oecumenica setzen sich die europäischen Kirchen das Ziel, „die unter uns gewachsene Gemeinschaft zu bewahren und fortzuentwickeln.“ Es seien Bemühungen notwendig, „die unter uns noch bestehenden Spaltungen zu überwinden, damit wir gemeinsam die Botschaft des Evangeliums unter den Völkern glaubwürdig verkündigen“, so die Präambel des Dokumentes. Sie sei Selbstverpflichtung und habe keinen lehramtlich-dogmatischen oder kirchenrechtlich-gesetzlichen Charakter. In drei Abschnitten zum gemeinsamen Glaubensbekenntnis, zur Vertiefung der Gemeinschaft sowie zur gemeinsamen Verantwortung der Kirchen in Europa formuliert der Text grundlegende ökumenische Aufgaben und leitet daraus eine Reihe von Leitlinien und Verpflichtungen ab.
Neben den damaligen Vorsitzenden der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz, Präses Manfred Kock und Karl Kardinal Lehmann, wurde die Charta auf dem Ökumenischen Kirchentag 2003 in Berlin von den Vertretern aller Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Deutschland unterzeichnet.