Ein (ursprünglich erhöhter) Sitz des Priesters im Altarraum oder auch inder Nähe des Altars. Er ist soweit abgeschlossen, dass sich Priester und Beichtender nicht sehen, aber gut hören können. Er dient dazu, dass sich ein Gemeindeglied anonym einem Seelsorger gegenüber aussprechen, Rat erbitten und Vergebung empfangen kann.
Er wird seit dem 17. Jahrhundert benutzt