hebräisch: Sohn der Pflicht
Feier der Aufnahme des 13-jährigen Sohnes in die jüdische Kultgemeinde. Der Knabe darf im Synagogengottesdienst erstmals aus der Tora vorlesen. Er gilt nun als religionsmündig und ist für sein Handeln selbst verantwortlich.
Darauf dürfte sich auch die Geschichte vom 12-jährigen Jesus im Tempel beziehen (siehe Lk 2,41): Der religionsmündige in die Gemeinde aufgenommene Jesus weist durch sein Fragen und seine Antworten nach, dass er ein wohlkundiger »Sohn der Pflicht« ist.
In liberalen jüdischen Gemeinden gibt es eine vergleichbare Feier auch für Mädchen. Diese sind nach der Feier Bat Mizwa (»Tochter der Pflicht«).