Augsburger Religionsfrieden


CC-BY  reliLex Nachschlagen

Die reichsrechtliche Anerkennung der Anhänger des Augsburger Bekenntnisses durch den Augsburger Reichstag von 1555 nennt man Augsburger Religionsfrieden. Durch die Anerkennung des bestehenden Bekenntnisstandes wurde auf ein einheitliches Bekenntnis im Reich verzichtet und das Landeskirchentum bestätigt. Ausgeschlossen blieben die Reformierten sowie die Täufer und andere Bewegungen.

Der Augsburger Religionsfriede verdeutlicht den Zusammenhang zwischen der konfessionellen Spaltung und der schrittweisen Umbildung des Reiches in einen Fürstenbund. Die kirchenpolitische Selbständigkeit der Landesherren kommt in der Formel »cuius regio, eius religio« (in freier Übersetzung: Wer die Herrschaft besitzt, der bestimmt auch die Religion) zum Ausdruck, die allerdings nicht im Religionsfrieden gebraucht wird, sondern eine spätere Auslegung der Juristen darstellt. Die Bestimmungen waren also:
1. Lutheraner und Katholiken waren nun gleichberechtigt.
2. Die Fürsten bestimmten über die Religion ihrer Untertanen. Andersgläubigen blieb nur die Möglichkeit auszuwandern.

Im Deutschen Reich gab es jetzt zwei Kirchen nebeneinander, die sich aber immer fremder wurden. Immerhin hielt dieser Friede über 60 Jahre. Im Dreißigjährigen Krieg versuchten beide Konfessionen eine endgültige Entscheidung herbeizuführen mit einem grausamen Krieg, der Deutschland weithin völlig verwüstete.