Apostolische Administratur


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lateinisch administrare: verwalten

Unter dem Begriff »Apostolische Administratur« versteht man die kirchenrechtliche Verwaltung in kirchenrechtlich noch ungeklärten Gebieten. Ihr steht ein Apostolischer Administrator vor.

Eine Apostolische Administratur wird errichtet,

  • wenn ein Teilgebiet eines Bistums territorial abgegrenzt, aber nicht förmlich abgetrennt ist.
  • wenn die Verhältnisse die Errichtung eines Bistums noch nicht erlauben, z.B. in der Mission.
  • wenn aus kirchenpolitischen Gründen ein Teilgebiet eines Bistums oder mehrere Bistümer einer eigenen Führung unterstellt werden sollen.
Erste Auskunft Religion, Benno-Verlag