lateinisch administrare: verwalten
Unter dem Begriff »Apostolische Administratur« versteht man die kirchenrechtliche Verwaltung in kirchenrechtlich noch ungeklärten Gebieten. Ihr steht ein Apostolischer Administrator vor.
Eine Apostolische Administratur wird errichtet,
- wenn ein Teilgebiet eines Bistums territorial abgegrenzt, aber nicht förmlich abgetrennt ist.
- wenn die Verhältnisse die Errichtung eines Bistums noch nicht erlauben, z.B. in der Mission.
- wenn aus kirchenpolitischen Gründen ein Teilgebiet eines Bistums oder mehrere Bistümer einer eigenen Führung unterstellt werden sollen.