Deontologische Ethik


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von griechisch „to deon“: das Gesollte, die Pflicht

In der deontologischen Ethik sind die einer Handlung zu Grunde liegenden Überlegungen entscheidend und nicht die Folgen. Dem Grundsatz, die Pflichten ließen sich in allgemeine Regeln fassen (Vertreter: Kant), steht die Behauptung entgegen, die Pflicht zeige sich erst in der einzelnen Handlungssituation (Vertreter: A. Smith).

Beispiele für deontologische Ethiken sind die Gesinnungsethik, die Pflichtethik und die Gewissensethik.

Ein Handeln „aus Pflicht“ ist auch dann geboten, wenn die Handlungsfolgen ungünstig sind. Ein Beispiel wäre hierzu Kants Behauptung, dass man unter keinen Umständen lügen darf sondern immer die Wahrheit sagen muss.

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