Die Nationalsozialisten erklärten das Leben geistig oder körperlich kranker Menschen, die von ihnen als unheilbar angesehen wurden, zum »lebensunwerten« Leben.
Nach nationalsozialistischer Auffassung galten Menschen, die z.B, an Schizophrenie, an erblicher Blindheit oder Taubheit oder an schwerem Alkoholismus litten, als Träger minderwertigen Erbguts. Die von den Nationalsozialisten durchgeführten Maßnahmen reichten von der zwangsweisen Sterilisation bis zu Tötungsaktionen (siehe Euthanasie).
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