Mit dem Begriff Investitur bezeichnet man die Einweisung eines weltlichen oder geistlichen Lehnsnehmers in den Besitz eines Amtes oder Grundstücks und zugleich die Übertragung des Rechts, dieses zu nutzen. Damit verbunden war ein Treueeid und der Handgang, das Einlegen der gefalteten Hände in die offenen Hände des Lehnsherrn.
Der formale Akt der Investitur von Bischöfen erfolgte seit Heinrich III. mit Hilfe der geistlichen Symbole Ring und Stab. Das Einsetzen von Bischöfen durch den König, die Laieninvestitur, versuchten die Päpste im Zuge der Kirchenreform im 11. Jh. zu verbieten.
Historisches Seminar der Universität Kiel