Ehehindernisse sind Eigenschaften, die einem oder beiden Partnern anhaften und keine gültige Ehe zustandekommen lassen.
Es gibt Ehehindernisse göttlichen Rechts, z.B. ein bereits bestehendes Eheband oder Blutsverwandtschaft in gerader Linie. Sie gelten grundsätzlich und von ihnen kann nicht dispensiert (siehe Dispenz) werden. Anders gibt es die Ehehindernisse kirchlichen Rechts, von ihnen kann, muss aber nicht dispensiert werden, z. B. Schwägerschaft, Diakonats- oder Priesterweihe, Religions- oder Bekenntnisverschiedenheit. Manche Dispens ist dem Papst reserviert, d.h. nur der Papst selbst oder ein eigens dafür von ihm Bevollmächtigter kann die Dispens erteilen.
Erste Auskunft Religion, Benno-Verlag