In der katholischen Kirche versteht man unter »Ordination« die kirchliche Weihe (siehe Priesterweihe), durch welche eine Person in eine bestimmte Weihestufe (Diakon, Priester, Bischof) und damit in die kirchliche Hierarchie aufgenommen wird. Das zentrale Segenszeichen in allen Ordinationsliturgien ist die Handauflegung. Sie wird schon im NT (2.Tim 1,6) als Geste der Vollmachtsübertragung erwähnt.
Evangelische Kirchen verstehen unter Ordination eine Handlung, in der ein Christ (in der Regel nach theologischer Ausbildung) zum Pastor berufen und eingesegnet wird. Er erhält damit das Recht, selbständig zu predigen, die Sakramente (Abendmahl und Taufe) zu verwalten und Amtshandlungen (Trauung, Beerdigung) durchzuführen.