Neben den Erzbasiliken (siehe Basilica maior) sind vom Apostolischen Stuhl herausragende Gotteshäuser mit dem Titel Basilika (=basilica minor = kleine/niedere Basilika) ausgezeichnet worden, zunächst nur in Rom, dann in Italien und schließlich in der ganzen Welt.
Waren solche Erhebungen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts noch selten, so wurden im 20. Jahrhundert immer öfter ehrwürdige Gotteshäuser zu Basiliken erhoben. Sinn dieser Erhebung ist, die enge Verbundenheit des Papstes mit den Ortskirchen, die am deutlichsten durch die Bischofskirchen sichtbar wird, auch durch die Basilicae Minores zu bekunden und beim Volk Gottes beliebte und vielbesuchte Zentren des geistlichen Lebens zu würdigen. 1897 wurde erstmals eine deutsche Kirche zur päpstlichen Basilika erhoben: Vierzehnheiligen.
Zu den Ehrenpflichten einer Basilika gehört es, an bestimmten Tagen den Gottesdienst besonders festlich zu feiern: Am Fest der Kathedra Petri (22. Februar), am Hochfest Peter und Paul (29. Juni) und am Jahrestag der Wahl des jeweils regierenden Papstes (im Fall von Papst Johannes Paul II. der 16. Oktober).
Auf Grund eines päpstlichen Erlasses können auf den Fahnen, Siegeln und liturgischen Geräten (siehe Liturgische Gegenstände) einer Basilika die Claves decussatae (= gekreuzte Schlüssel) dargestellt werden.