lat.: Verfügung, Erlass, Entscheid. Das Wort hat im kirchlichen Raum eine vielfältige Bedeutung. Konzilsbeschlüsse werden Dekrete genannt, aber auch gesetzgeberische und verwaltungstechnische Verfügungen römischer Kongregationen und des Papstes.
Unter Ehebruch versteht man jede außereheliche Beziehung zwischen Mann und Frau, von denen mindestens eine Person verheiratet ist. Dieser Begriff wird zumindest im deutschsprachigen Raum jedoch kaum noch verwendet. Er ist in der Regel durch die Begriffe »Fremdgehen« oder »Seitensprung« abgelöst worden, der ein sexuelles Erlebnis außerhalb einer Partnerschaft, sei sie ehelich oder nicht, b..Read more