Blutschande


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Darunter versteht man den Geschlechtsverkehr mit Nächstverwandten. Nach Lev 18,6-18 gehören dazu folgende Beziehungen: Kinder zu Eltern, Kinder zu Geschwistern und Halbgeschwistern, Kinder zu Onkeln bzw. Tanten (väterlicher- wie mütterlicherseits), Schwiegereltern zu Schwiegerkindern, Geschwister zu den angeheiratet Verschwägerten, dann auch der geschlechtliche Umgang mit der Mutter und deren Tochter. Gleichzeitig wird die Heirat mit einer zweiten Schwester zu Lebzeiten der Erstgeheirateten untersagt. Im Rahmen der mit dem Tode zu ahndenden Verbrechen werden die eben aufgezählten Fälle von Blutschande nochmals angeführt (siehe Lev 20,11-21) und gesagt, »dass ihr Blut auf sie kommen solle«. Damit kommt zum Ausdruck, dass ein Verbrechen an der wertvollsten Gabe Gottes, dem Menschen, vorliegt. Nach dem Prinzip, dass nur Gleiches für Gleiches einstehen kann, muss siehe Blut die Blutschande aufheben.
Aus dem NT ist ein schwerwiegender Fall von Blutschande bekannt (1.Kor 5,1-13). Paulus fordert sehr heftig, »diesen Menschen dem Satan zu übergeben zum Verderben seines Fleisches, damit sein Geist am Tag des Herrn gerettet wird.« (1.Kor 5,5). Unter allen Umständen bedeutet dies, dass jener aus der Gemeinschaft ausgeschlossen wird (1.Kor 5,13). Darüber hinaus ist es möglich, dass Paulus die an sich zu verhängende Todesstrafe (siehe Todesstrafe (Bibel) meint und in verschlüsselter Form spricht, da den Juden zu jener Zeit nicht das Recht zustand, die Todesstrafe zu verhängen. Da eben dieser Weg nicht gangbar ist, hofft er, dass der Satan für den Tod sorgen werde (Weish 2,24).