Abtreibung


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Unterbrechung der Schwangerschaft durch einen mechanischen Eingriff (zum Beispiel durch Absaugen) oder Medikamente. Eigen-Abtreibung (durch die Schwangere selbst) oder Fremdabtreibung ist nach Paragraph 218 des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland strafbar. Straffrei ist der Schwangerschaftsabbruch nach einer Entscheidung des. Bundesgerichtshofes, sofern er nach vorhergehender Begutachtung aus medizinischen bzw. genetischen oder bestimmten sozialen Gründen innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis vorgenommen wird, in Sonderfällen auch später.

Die Beurteilung der Abtreibung hängt von der Frage ab, was von der Leibesfrucht zu halten ist, ab wann sie als eigenständiges Leben zählt. Hierzu findet sich einiges näher im Lexikon der christlichen Moral.

Während die insbesondere die Katholische Kirche Abtreibung generell ablehnt, liegt die Gegenposition in dem Verlangen, Abtreibung allein in die Entscheidungsgewalt der betroffenen Frau zu geben.

Weitere Informationen und aktuelle Stellungnahmen finden sich auf der Seite der Deutschen Bischofskonferenz.