Glaube (Islam)


CC-BY  reliLex Nachschlagen

Im Islam ist der Glaube (arab. dîn) an den alleinigen, allmächtigen und erhabenen Gott (Allâh) die bestimmende Grundhaltung eines jeden siehe Muslim. Wie im Christentum besteht auch hier die Glaubensforderung, doch stützt sich im Islam der Glaube nicht auf die Gewissheit einer vollbrachten Erlösungstat, sondern allein auf die Bezeugung der Absolutheit und Einzigartigkeit Gottes als ontologisches (seiendes) Faktum. Der Muslim bekennt sich nicht zu einem Heilsgeschehen, sondern ausschließlich zur Einheit (tauhîd) und absoluten Erhabenheit Gottes: »Ich bekenne, es gibt keinen Gott außer Gott, und Muhammad ist der Gesandte Gottes«, lautet die Kurzformel des islamischen Glaubensbekenntnisses.
Glaube im Islam ist somit kein unergründliches Mysterium, sondern ein Beweis der Hingabe (islâm) an den Einen Gott; also weniger eine personale Entscheidung denn eine Haltung geschuldeter Observanz. In diesem Sinne ist der Glaube keine Privatangelegenheit des Einzelnen, sondern Ausdruck einer kollektiven Haltung. Der Abfall vom Glauben (murtadd, ridda) gilt deshalb als schwerstes Vergehen und als Angriff auf den Bestand der Gemeinschaft. Durch seinen Glauben bezeugt der Muslim seine Zugehörigkeit zur islamischen Gemeinde (umma) und seine Ergebung (islâm) in den unergründlichen Willen Gottes.

siehe Offenbarung (Islam), siehe Gott (Islam), siehe Allah, siehe Buch und Gesetz (Islam), siehe Überlieferung (Islam)