F. ist ein Grundbegriff moderner Demokratien und zählt zu den wichtigsten Grund- und Menschenrechten. F. wird in der Geschichte unterschiedlich interpretiert: In der Antike war ausschließlich eine kleine städtische Minderheit (Bürger und Adel) frei; im Mittelalter herrschten verschiedene Abstufungen von F., die von der jeweiligen gesellschaftlichen Stellung abhängig waren; die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in den Verfassungen einiger amerikanischer Kolonien und der Unionsverfassung von 1787 sowie die Französische Revolution 1789 legten die Grundlage für die neuzeitliche Definition des Begriffes. Zu unterscheiden sind zwei (miteinander verbundene) Bedeutungen: a) die »Freiheit von etwas, d.h. die traditionelle im europäischen Denken zentrale Forderung nach Unabhängigkeit und Abwesenheit von Zwang und Unterdrückung, und b) die »Freiheit für etwas, d.h. die inhaltliche Bestimmung, die tatsächliche Umsetzung und letztlich die Übernahme der Verantwortung für das, was ohne Zwang und Unterdrückung getan (oder unterlassen) wird.
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