Investitur
Mit dem Begriff Investitur bezeichnet man die Einweisung eines weltlichen oder geistlichen Lehnsnehmers in den Besitz eines Amtes oder Grundstücks und zugleich die Übertragung des Rechts, dieses zu…
Mit dem Begriff Investitur bezeichnet man die Einweisung eines weltlichen oder geistlichen Lehnsnehmers in den Besitz eines Amtes oder Grundstücks und zugleich die Übertragung des Rechts, dieses zu…