Tag : Arierparagraph

Als Arierparagraph bezeichnet man den Paragraphen 3 des am 7. April 1933 von der Reichsregierung unter dem Reichskanzler Adolf Hitler erlassenen Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, nach dem Beamte »nicht arischer Abstammung« in den Ruhestand versetzt werden sollten. Als »nichtarisch« galt, wer einen jüdischen Eltern- oder Großelternteil besaß. Von dem »Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums« ..

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