Sakramente (evangelisch)


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lateinisch: “sakramentum” = das Heilige

Der Begriff Sakrament stammt aus dem Lateinischen (“sacramentum”) und bedeutete ursprünglich “Glaubensbekenntnis” oder “Heilswahrheit”. Sakramente sind von Christus eingesetzte heilige Zeichen, durch die Christus bewirkt, was sie bezeichnen.

Die evangelischen Kirchen kennen nur zwei Sakramente, die Taufe und das Abendmahl (siehe Abendmahl (evangelisch)), da ihrer Überzeugung nach zu einem Sakrament das sichtbare Zeichen und das Stiftungswort Jesu gehören. Die Alt-Katholische, die römisch-katholische Kirche und die orthodoxen Kirchen kennen dagegen sieben Sakramente, neben der Taufe und dem Altarsakrament (Eucharistie) noch die Firmung, die Buße (Beichte (katholisch)), die Krankensalbung (früher: Letzte Ölung), die Weihe und die Ehe.

In den evangelischen Kirchen ist die Lehre von den Sakramenten von der zentralen Stellung des Evangeliums in der Reformation geprägt. In Anknüpfung an den Kirchenvater Augustinus (354 – 430) spricht man vom “verbum visibile”, dem sichtbaren Wort. Durch das Wort wird das Sakrament gestiftet, sein Sinn gedeutet und dem Empfänger zugeteilt.

Das Verständnis der Sakramente ist in der Geschichte der reformatorischen Kirchen immer wieder Gegenstand theologischer Diskussionen gewesen. Während bei der Taufe die Frage nach dem Verhältnis von Kinder- und Erwachsenentaufe gestellt wurde, ging es beim Abendmahl um die Frage, wie eine reale Gegenwart Christi in Brot und Wein zu denken sei.

Die kirchenrechtliche Handhabung der beiden Sakramente ist in den evangelischen Kirchen in Deutschland einheitlich. Alle Gliedkirchen der EKD (siehe Evangelische Kirche in Deutschland) sehen die Kindertaufe als Regelform der Taufspendung an. Die Zulassung zum Abendmahl wird meist in Verbindung mit der Konfirmation im Alter von etwa 14 Jahren ausgesprochen. Darüber hinaus bestehen aber Möglichkeiten zur vorzeitigen Teilnahme am Abendmahl.