Säkularisation


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Unter Säkularisation versteht man im Allgemeinen die Verweltlichung einer Gesellschaft. Die Bedeutung der Kirche und ihre politische Macht verringert sich.

Der Begriff bezeichnet auch die Übereignung von geistlichem (kirchlichem) in weltlichen (staatlichen) Besitz. Solche Eingriffe in kirchliche Liegenschaften gab es bereits im Mittelalter. So wurde der Templerorden im Jahre 1312 aufgehoben und enteignet. Im Zuge der Reformation in Deutschland und des Josefinismus in Österreich wurden zahlreiche geistliche Güter in weltlichen Besitz umgewandelt.

Im engeren Sinne bedeutet Säkularisation die totale Enteignung des Kirchenbesitzes durch den Regensburger Reichsdeputationshauptschluss im Jahre 1803. Die Folgen waren:

  • das Ende der Reichskirche
  • die Aufhebung der Klöster
  • die Enteignung des kirchlichen Grundbesitzes
  • die starke Verarmung der Kirche