Reichskonkordat


CC-BY  Mario Reinhardt Nachschlagen

Am 20. Juli 1933 kam es zwischen dem Heiligen Stuhl (siehe Papst) und der deutschen Reichsregierung zum Abschluss des sogenannten Reichskonkordats.
Dieser Vertrag war für Hitler ein großer politischer Erfolg, da die Kirchen ihren unmittelbaren Einfluss auf die Politik aufgaben. Viele Menschen glaubten, dass dieser Vertrag ein Nebeneinander von Katholischer Kirche und Nationalsozialismus ermöglichen würde. Für Hitler ging es außerdem darum, die beiden Kirchen für seine politischen Ziele einzuspannen.

Inhalte:

  • Art. 1: Freiheit der Kirche und öffentliche Ausübung der Religion wird gewährleistet
  • Art.21: Kath. Religionsunterricht in allen Schulen als Lehrfach
  • Art.23: Einrichtungen von Bekenntnisschulen wird gewährleistet
  • Art.31: Kath. Organisationen und Verbände, die kulturellen, religiösen, karitativen Zwecken dienen, werden von den Behörden unterstützt und geschützt
  • Art.32: Geistliche und Ordensleute dürfen nicht in politischen Parteien tätig werden

Schon bald nach Abschluss des Vertrages wurde deutlich, dass das Reichskonkordat doch nicht die erhoffte Sicherheit brachte. Fast alle Abmachungen des Konkordats wurden von nationalsozialistischer Seite wiederholt gebrochen. Hitler versuchte durch zahlreiche Maßnahemn, den kirchlichen Einflusses auf die Politik zurückzudrängen:

  • Unterwanderung der kirchlichen Vereine und Verbände
  • Gründung der Hitlerjugend und der Bund Deutscher Mädel mit Beitrittszwang
  • Unterdrückung und Schikanierung der christlichen Jugendverbände
  • Verbot öffentlicher Auftritte
  • Erschweren des Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen
  • Schließung von klösterlichen Heimen und Schulen aus fadenscheinigen Gründen
  • Verhaftung Geistlicher die gegen Hitler protestieren (Euthanasie und Judenverfolgung)

siehe Katholische Kirche im Nationalsozialismus