Inquisition


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lateinisch inquisitio: gerichtliche Untersuchung

Als Inquisition wird die von Institutionen der römisch-katholischen Kirche durchgeführte Untersuchung und staatlich betriebene Verfolgung von Häretikern zur Reinhaltung des Glaubens bezeichnet, wie sie sich zwischen dem 13. Jhdt. bis etwa Ende 18. Jhdt abspielte.

Nach Anfängen einer Strafandrohung durch weltliche Gewalten im frühen Mittelalter wurde später, im Zusammenhang mit der vermeintlichen Gefährdung der Kirche durch die sogenannten Ketzer , die Inquisition als besondere bischöfliche Einrichtung ausgebildet. Papst Gregor IX. machte 1231/32 die Inquisition zu einer päpstlichen Behörde, die von den Inquisitoren (vornehmlich Dominikaner) verwaltet wurde und folgendes Verfahren durchsetzte:

  • Aufforderung an die Häretiker zur Selbstanzeige, an die Gläubigen zur Denunziation (Verleumdung)
  • Vorladung, evtl. Verhaftung zur Vorführung
  • Untersuchung mit dem Ziel des Schuldbekenntnisses, wobei weder die Namen von Denunzianten und Zeugen genannt, noch Verteidiger zugestanden wurden

1252 wurde von Papst Innozenz IV. die Folter zum Erreichen von Geständnissen gestattet. Die Strafen der Inquisition reichten von einfachen Kirchenstrafen bis zum Tod durch Verbrennen.