Frankfurter Anstand


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Der Frankfurter Anstand, der am 19. April 1539 von Kaiser Karl V. unterzeichnet wurde, bekräftigt die Aussagen des Nürnberger Religionsfriedens, der den bestehenden Zustand zwischen Protestanten und Katholiken im Reich sichern sollte.

Der Vertrag war zunächst auf 6 Monate befristet. Er beinhaltete die Wahrung des Religionsfriedens und die Einstellung der Reichskammergerichtsprozesse gegen die evangelischen Stände. Außerdem wurde die Fortsetzung gemeinsamer Gespräche vereinbart.

Unter bestimmten Bedingungen wurde die Verlängerung des Vertrages auf 15 Monate in Aussicht gestellt. Die Protestanten durften kein weiteres Kirchengut säkularisieren (siehe Säkularisation) und keine neuen Mitglieder in den Schmalkaldischen Bund aufnehmen. Der Kaiser durfte im Gegenzug keine neuen Mitglieder in den katholischen Nürnberger Bund aufnehmen.

Weiterhin wurde ein Religionsgespräch zwischen den Theologen und Laien der katholischen und evangelischen Konfessionen vereinbart, zu dem es 1540 im Hagenauer Religionsgespräch kam.