Bilderverehrung


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Verehrung Gottes und göttlicher Kräfte in bildlichen Darstellungen. Hierbei ist die »Religionsstufe«, die im Bild selbst den Gott erblickt (der Fetischismus) zu unterscheiden von der höheren »Stufe«, die das Bild nur als sinnbildliche Darstellung der unsichtbaren Gottheit betrachtet.
In der christlichen Kirche kam die Bilderverehrung im Zusammenhang mit der Heiligenverehrung auf. Der Bilderstreit im 8. und 9. Jahrh., in dem mehrere Päpste sie billigten und mehrere byzantinische Kaiser sie verboten, endete 843 mit der Zulassung der Bilderverehrung. In der Reformationszeit kam es häufig zum Bildersturm (siehe Bilderstürmer). Das Konzil von Trient bestimmte für die katholische Kirche die Beibehaltung der Bilder und die Erweisung der ihnen schuldigen Verehrung. Die lutherische Kirche gestattet die Bilder als Schmuck in den Kirchen, die reformierte Kirche entfernte sie ganz.