Acht


CC-BY  Heinz-Jürgen Deuster Nachschlagen

Der Begriff »Acht« bedeutet Verfolgung. Im altgermanischen und mittelalterlichen Recht ist damit der Ausschluss eines Rechtbrechers aus der Rechtsgemeinschaft gemeint. Jeder durfte diesen ohne Strafe töten, sein Vermögen wurde eingezogen, seine Frau zur Witwe erklärt. Die Formel »Acht und Bann« bedeutete, dass zur weltlichen Strafe die geistliche der Exkommunikation hinzugefügt wurde. Zuletzt 1706 ausgesprochen gegen die Kurfürsten von Bayern und Köln wegen ihres Bündnisses mit Frankreich gegen das Reich. Umgekehrt folgte aus der engen Verknüpfung, aber auch Rivalität zwischen geistlicher und weltlicher Gewalt, dass dem kirchlichen Bann die weltliche Acht zu folgen hatte; diese Frage spielte beim Verhalten des Kaisers und der Reichsstände gegenüber Martin Luther nach dessen Bannung 1520/21 eine wesentliche Rolle.