lateinisch caelibatus: Ehelosigkeit
Der Zölibat bezeichnet die Ehelosigkeit der Priester in der römisch-katholischen Kirche.
Der Zölibat lässt sich aus der Bibel nur indirekt ableiten und wird dabei im wesentlichen auf die Ehelosigkeit Jesu zurückgeführt. Obwohl die »Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen« schon in der frühen Kirche hoch geschätzt war, wurde sie für die römische Kirche erst mit dem Zweiten Laterankonzil (1139) verpflichtend – auf dem Höhepunkt des Investiturstreites. Das Zweite Vatikanische Konzil (siehe Zweites Vatikanisches Konzil) bestätigte 1965 die Zölibatspflicht. Sie wird heute vor allem als ein Verzicht verstanden, der den Priester für Gott und die Menschen in besonderer Weise öffnen soll. Die Verbindung von Priesteramt und zölibatärer Lebensform zählt jedoch nicht zum unumstößlichen Glaubensgut der katholischen Kirche. Sind in der sogenannten Westkirche alle Priester an den Zölibat gebunden, so gilt er in den Rom verbundenen Ostkirchen – aus deren Tradition heraus – nur für Bischöfe.
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