Trauung


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Die Trauung oder auch Hochzeit, ist das Versprechen zweier Menschen ihr Leben miteinander zu teilen. Das Wort Trauung kommt von Treue und auch von Vertrauen. Sie ist eine der kirchlichen Amtshandlungen (siehe Kasualien).

In Deutschland hat die kirchliche Trauung nur kirchliche, keine rechtliche Relevanz. In der Regel wird daher vor der kirchlichen Zeremonie standesamtlich geheiratet.

Anders als in der evangelischen Kirche ist die Trauung bei den Katholiken ein Sakrament, welches sich die Eheleute gegenseitig spenden. Die kirchliche Trauung wird zumeist im Rahmen eines Gottesdienstes gefeiert. In der katholischen Kirche nennt man diesen Gottesdienst Brautmesse, in der evangelischen Kirche Traugottesdienst. Nach evangelischem Verständnis wird im Traugottesdienst das bereits bei der standesamtlichen Eheschließung gegebene Versprechen vor Gott wiederholt und die Ehe gesegnet.

Eheschließungen zwischen verschiedenen Konfessionen unterliegen unterschiedlichen Regularien (siehe Ökumenische Trauung).
Eine kirchliche Trauung zwischen zwei ungetauften Eheleuten ist nicht möglich.
Heiratet eine getaufte Frau einen nicht christlich getauften Mann (oder umgekehrt), so wird ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung gefeiert.

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