Sonntag


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Der Name »Sonntag« führt uns in römische Zeiten zurück. Jeder Tag der Woche war einem Planeten gewidmet, einer davon der Sonne, dem unbesiegbaren Sonnengott. Auch die Germanen verehrten an diesem Tag ihre Sonnengottheit Sunna. Sicher wollten sich die ersten Christen von dieser heidnischen Bedeutung des Sonntags absetzen. Sie deuteten den Tag um und feierten Christus als »das wahre Licht« und die »Sonne der Gerechtigkeit“.

Die gottesdienstlichen Versammlungen (siehe Liturgie) der ersten Christen hatten zunächst am jüdischen Ruhetag, dem Sabbat, stattgefunden. Doch schon bald löste der Sonntag den Sabbat des jüdischen Kalenders ab und übernahm von ihm das Gebot der Arbeitsruhe (Ex 20,9-10).

Um sich endgültig vom Judentum abzugrenzen, verlegte man schließlich den Sonntag auf den ersten Tag der jüdischen Woche. An diesem Tag (dem Tag nach dem Sabbat) erfolgte nach christlicher Überlieferung die Auferstehung Christi. Dies war der Siegestag des Messias, damit der Anfang der neuen Welt und der Geburtstag des Christentums. Der Tag der Auferstehung wurde zum Tag des Herrn. Er war der Tag des Herrenmahles, mit dem der Gottesdienst stets verbunden war.

Der römische Kaiser Konstantin machte 321 n. Chr. den Sonntag zum Ruhetag. Auch die christlichen Sklaven und Soldaten sollten ungehindert in die Gottesdienste und christlichen Versammlungen gehen können. Der dem Herrn geweihte Sonntag durfte nicht irdischen Dingen gewidmet sein. In den folgenden Jahrhunderten kam es zu zahlreichen Regelungen, die die Einhaltung der Sonntagsruhe sicherstellen sollten. Wer diese Regeln verletzte, musste mit Strafe rechnen.

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Sonntag durch Artikel 140 des Grundgesetzes geschützt. Trotzdem drohen dem Sonntag Gefahren durch zunehmende Säkularisierung, die Veränderungen der Arbeitszeiten in vielen Bereichen der Gesellschaft und Bestrebungen zu einer Erweiterung der Ladenöffnungszeiten.