In der katholischen Kirche (siehe Katholische Kirche) versteht man unter Konsistorium die öffentliche, halböffentliche oder geheime Vollversammlung der Kardinäle (siehe Kardinal). In einigen evangelischen Landeskirchen (siehe Evangelische Kirche) auf dem ehemaligen Territorium Preußens bezeichnete das Konsistorium die leitende kirchliche Verwaltungsbehörde, bestehend aus Theologen und Juristen. Ursprünglich hatte sie die landesherrliche Kirchenaufsicht im staatlichen Auftrag zu ..