Der Eheprozess ist ein kirchlicher Prozess zur Feststellung der Gültigkeit oder Nichtigkeit einer Ehe. Nichtig kann eine Ehe sein, wenn bei der Eheschließung ein nicht beachtetes Ehehindernis vorlag, wegen eines Mangels an Erkenntnis (z. B. Geisteskrankheit oder grobe sittliche Unreife) oder bei nachweisbar fehlendem Ehekonsens (z. B. bloße Simulation oder Ausschluss eines Bestandteils des Ehekonsenses). ..