Darunter versteht man den Geschlechtsverkehr mit Nächstverwandten. Nach Lev 18,6-18 gehören dazu folgende Beziehungen: Kinder zu Eltern, Kinder zu Geschwistern und Halbgeschwistern, Kinder zu Onkeln bzw. Tanten (väterlicher- wie mütterlicherseits), Schwiegereltern zu Schwiegerkindern, Geschwister zu den angeheiratet Verschwägerten, dann auch der geschlechtliche Umgang mit der Mutter und deren Tochter. Gleichzeitig wird die Heirat mit einer ..