Arierparagraph
Als Arierparagraph bezeichnet man den Paragraphen 3 des am 7. April 1933 von der Reichsregierung unter dem Reichskanzler Adolf Hitler erlassenen Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, nach dem…
Als Arierparagraph bezeichnet man den Paragraphen 3 des am 7. April 1933 von der Reichsregierung unter dem Reichskanzler Adolf Hitler erlassenen Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, nach dem…