lateinisch: vermischte Sache Die Bezeichnung »res mixta« stammt aus dem deutschen Staatskirchenrecht und bezeichnet Sachgebiete, die in gemeinsamer Verantwortung des Staates und von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften liegen. Zu den klassischen Sachgebieten mit gemeinsamer Verantwortung zählen: der Religionsunterricht die Ausbildung von Religionslehrerinnen und Religionslehrern an Theologischen Fakultäten die Militärseelsorge die Gefängnisseelsorge die Kirchensteuer Diese Regelung stellt ..Weiter lesen