lateinisch patronus: Schutzherr, Verteidiger
Ein Patron ist ein Heiliger, zu dem eine Kirchengemeinde eine besondere Beziehung hat. In der Antike waren es Märtyrer, die in der jeweiligen Kirche ihr Grab gefunden hatten. So heißt die Papstkirche in Rom Peterskirche, weil sie über dem Grab des Apostels Petrus steht, der als Märtyrer wegen seines Glaubens getötet worden war. Für Kirchen ohne Märtyrergrab wählten sich die Gemeinden einen Patron und legten Reliquien (sterbliche Überreste) von ihm in der Kirche nieder. Aus dieser Praxis entstand der Brauch, Kirchengebäude und -gemeinde unter den Schutz eines oder mehrerer Heiliger zu stellen und das alljährliche Heiligenfest als Pfarrpatrozinium besonders zu feiern.
Das Patronat ist keine kirchliche Erfindung, sondern weltlichen Ursprungs. In der Antike galten Patrone als Schutzherrn bzw. einflussreiche und fürsorgliche Männer. Im 4. Jahrhundert übertrug man dieses Verständnis auf die Märtyrer, später auf alle Heiligen. Auch heilige Frauen konnten und können Patroninnen einer Kirche sein.
Sind Kirchen nicht nach einem Heiligen, sondern nach einem Glaubensgeheimnis benannt, feiert die Gemeinde statt des Patroziniums ein Titularfest. Die Benennung nach Glaubensgeheimnissen ist ebenfalls antiken Ursprungs. So können Kirchen beispielsweise Auferstehungs-, Dreifaltigkeits- oder Fronleichnamkirche heißen.
Welchen »Namen« eine Kirche bekommen hat – dafür gibt es mehrere Erklärungsmöglichkeiten. Sicherlich spielt die »Nähe« zu einem Heiligen eine wichtige Rolle. Bei den Märtyrergräbern ist das offenkundig. Zu nennen wäre auch die Nähe zum Wirkungsort eines Heiligen, in Thüringen beispielsweise zur Wartburg, wo die Heilige Elisabeth gelebt hat. Nähe kann aber auch die »Aktualität« eines Heiligen meinen, oft nicht nur für eine Gemeinde, sondern sogar für eine ganze Epoche. In Kriegszeiten werden Heilige, die in ihrem Leben Frieden gestiftet haben, »aktuell« gewesen sein. Die ökologischen Krisen unseres Zeitalters haben zu einer Rückbesinnung auf Franziskus und seine Liebe zur Schöpfung geführt.
Formal verhält es sich heute so, dass über das Patronat einer Kirche Bischof und Bistumsverwaltung gemeinsam mit der Gemeinde im Dialog entscheiden.
Neben dem Kirchenpatron gibt es auch den Namenspatron: ein Heiliger, auf dessen Namen wir getauft sind (siehe Namenstag). Im kirchlichem Rechtswesen bezeichnet »Patron« den Gründer einer Kirche, eines Krankenhauses usw..
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