Organspende


CC-BY  rpi-virtuell Nachschlagen

Bei der Organspende/Organtransplantation werden Organe entweder als Spende eines Lebenden oder eines hirntoten Menschen auf einen Organempfänger übertragen.

Voraussetzung für die Organspende eines „toten” Menschen ist die Feststellung des Hirntodes. Hierbei wird nach sehr engen medizinischen Vorgaben der irreversible Tod des Menschen durch mindestens zwei Ärzte festgestellt. Die Organe des hirntoten Menschen können durch medzinische Maßnahmen funktionsfähig und dami transplantierbar gehalten werden.
In Europa gibt es drei grundsätzliche Regelung, wie man zm Organspender werden kann.

  • Zustimmungslösung:

Nur wer der Organspende zugestimmt hat, kann auch Organspender werden. Diese Zustimmung kann auch nachträglich durch die engsten Angehörigen erteilt werden.

  • Widerspruchslösung:

Jeder ist grundsätzlich Organspender, wenn er nicht ausdrücklich widersprochen hat.

  • Entscheidungslösung

Zu einem festzusetzenden Zeitpunkt muss jeder entscheiden, ob er Organspender werden will, oder nicht.

Die Verteilung der Organe ist in Europa über Eurotrnsplant geregelt.