Eine gültig geschlossene und vollzogene Ehe gilt nach katholischem Sakraments- und Rechtsverständnis als unauflösbar. Deshalb kann es keine kirchliche Ehescheidung geben. Es gibt jedoch Fälle, bei denen aus katholischer Sicht bei der Trauung gar keine gültige Ehe zustande gekommen ist. Ein kirchliches Gericht kann daher nach sorgfältiger Prüfung zu der Feststellung gelangen, dass ein Eheband ..Weiter lesen